Bayerischer Verwaltungsgerichtshof setzt 15-km-Radius außer Kraft

Und die nächste Regelung der Bayerischen Infektionsschutzverordnung, die vom BayVGH kassiert wird. War es letzte Woche noch das öffentliche Alkoholverbot, ist es nun also das Ausflugsverbot über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde hinaus, die von den obersten bayerischen Verwaltungsrichtern vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt wurde.


Begründung dieses mal: das Ausflugsverbot verstoße aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit. Weshalb die Frage der Verhältnismäßigkeit schon gar nicht mehr geprüft wurde.


Wieviele schallende Ohrfeigen muß Ministerpräsident Söder denn noch kassieren, bis er endlich die Verantwortung für sein politisches Totalversagen übernimmt und seinen längst überfälligen Rücktritt erklärt? Es ist der bayerischen Bevölkerung schon lange nicht mehr zumutbar, von einer derartigen Stümpertruppe wie dem aktuellen Kabinett Söder regiert zu werden, deren Anordnungen angeblich "zum Schutz der Bevölkerung" regelmäßig, inzwischen im Wochenrhythmus, vom BayVGH als rechtswidrig eingestuft und deshalb außer Kraft gesetzt werden.


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